Kennzeichnungspflicht für pelletbetriebene Heizkessel?

Kennzeichnungspflicht für pelletbetriebene Heizkessel?

EU-Energielabel für Heizung und Warmwasser:
Die Kennzeichnungspflicht mit einem sogenannten Label wird ab September für viele neue Heizungen zur Pflicht.

Die Richtlinie 2009/125/EG soll Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte festlegen.
Wie das erfolgt, legt die dann EU-Verordnung 813/2013/EG fest.

Die Kesselhersteller stehen hiermit fast vor einem „gordischen“ Knoten.

Für die Kennzeichnungspflicht bestehen jedoch auch Ausnahmen, die die Anforderungen an eine umweltgerechte Gestaltung von Feinstaub und Kohlenwasserstoffen betreffen. Nationale oder einzelstaatliche Verordnungen können vorerst bestehen bleiben, solange bis entsprechende einheitliche Anforderungen der Europäischen Union in Kraft treten. In Deutschland hat demzufolge bezüglich der Abgasanforderungen die aktuelle BImSchV Gültigkeit.

Diese strengeren Werte gelten nicht zwangsläufig auch in unseren Nachbarländern. Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass Importkessel vielleicht unsere hiesige Abgasnorm nicht erfüllen und nicht betrieben werden können. Hier kann ein beigefügtes Zertifikat von einem unabhängigen Institut dem Verbraucher Rechtssicherheit geben.

Aus diesem Grunde ist die europäische Normungsorganisation beauftragt, an einer einheitlichen Entwicklung von Messmethoden
zu arbeiten.

Vom Bundesumweltamt Dessau erhielten wir die Information, dass Heizgeräte für feste Brennstoffe nicht unter den Geltungsbereich der Labelkennzeichnung fallen, weil hier explizit die deutsche BImSchV zählt. Der Gesetzestenor kann unter Artikel 1 der 813/2013/EG vom 2.August 2013 noch einmal nachgelesen werden.

Diese Regelung ermöglicht es, unsere Pelletbrenner an artfremde Kessel anzuschließen ohne dabei der Kennzeichnungspflicht zu unterliegen.
Sie feuern ja jetzt mit einem CO2 neutralen und festen Brennstoff.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Link zur Dokumentation des Umweltbundesamtes