Schornsteinfegerkosten

Wie hoch sind die Schornsteinfegerkosten aktuell?

Für alle, die in einer Mietwohnung leben, ist der Schornsteinfeger in der Regel nur ein Glücksbringer. Der Mieter bekommt nur durch das aufmerksame Lesen seiner Betriebskostenabrechnung mit, dass der Besuch des Schornsteinfegers bis zu einem dreistelligen Betrag kosten kann, je nachdem welche Arbeiten ausgeführt wurden.

Auch für Immobilienbesitzer, bei denen der Schornsteinfeger regelmäßig klingelt, sind die Kosten der Kollegen oft nicht transparent. Das liegt zum Teil an den großen Abständen zwischen den einzelnen Visiten. Gebührensätze können sich z.B. in der Zwischenzeit geändert haben. Die Kosten (Gebühren) für hoheitliche Aufgaben, sind in der Gebührenordnung Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt. Trotzdem kann es vorkommen, dass Ihr Nachbar weniger für den Schornsteinfegereinsatz zahlen muss. Denn seit dem 01. Januar 2013 können die Verbraucher ihren Schornsteinfeger selbst auswählen und damit auch die Preise für sonstige Serviceleistungen individuell verhandeln. Im Mix können so unterschiedliche Kosten im Vergleich zwischen den Schornsteinfegerbetrieben anfallen.

Welche Aufgaben hat ein Schornsteinfeger?

Die Aufgaben des Schornsteinfegers sind relativ klar definiert, obwohl das für den Verbraucher oft schwer nachzuvollziehen ist. Das liegt daran, dass der Schornsteinfeger teilweise hoheitliche Aufgaben im Auftrag der Behörden übernimmt. Dazu gehören etwa die Feuerstättenschau, was einer Überprüfung von neu installierten Heizungsanlagen und regelmäßiger Brandschutzkontrolle entspricht. Das muss laut Gesetz innerhalb von sieben Jahren zwei mal erfolgen. Darüber hinaus reinigt und prüft der Schornsteinfeger Schornsteine und misst die Werte von Öl-, Gas- und Pelletheizungen sowie von Durchlauferhitzern, die mit Gas betrieben werden.

Sämtliche Aufgaben durften bis Ende 2012 nur vom jeweiligen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Aufgrund von Bestimmungen der EU musste dieses sogenannte „Kehrmonopol“ jedoch gelockert werden. Nun können Immobilienbesitzer einige Leistungen wie z.B. Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten von jedem beliebigen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen.

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