Gefahren und Vorschriften

Von Dohlennestern und geräuchertem Honig – Überprüfung rettet Leben

  • Gefährlicher Glanzruß
  • Gereinigter Schornstein
  • Verstopfter Rauchabzug
  • Verstopftes Schornsteinrohr
  • Spinnenweben verhindern Frischluftzufuhr
  • Verstopfter Schornstein
  • Bienenwaben im Schornstein
  • Gefährlicher Glanzruß
  • Gereinigter Schornstein
Gefahr durch Dohlennester in Schornsteinen

Achtung – es kann Lebensgefahr durch Dohlennester, Wespennester oder Spinnweben im Schornstein bestehen

In „Dohlenkreisen“ zum Nestbau sehr beliebt sind u.a. Schornsteine. Die Vögel beginnen zum Beginn der Brutsaison im Frühjahr mit dem Nestbau. Ist ein Schornstein als Nisthöhle gewählt, bringen die Vögel viele Materialien zum Nestbau an die „Baustelle“. Das können Zweige, Gras, Moos, Papier, Textilien oder Plastiktüten sein. Aus diesen Materialien entsteht ein sehr stabiles Dohlennest, welches eine erhebliche Stärke erreicht und damit Abgase den Abzugsweg verschließt. Ähnliches geschieht auch, wenn ein Schornstein durch ein Bienen- / Wespennest oder auch durch Spinnweben mit Laubblättern verstopft ist. Der Schornstein kann nicht mehr rictig ziehen und die Feuerstätte ist nur eingeschränkt funktionsfähig.
Die Folge ist eine unvollständige Verbrennung, bei der das giftige, unsichtbare und nicht spürbare Kohlenmonoxid entsteht. Aufgrund der Verstopfung im Schornstein kommmt es zu einem Rückstau. Dessen Gase dringen nun in den jeweiligen Aufenthaltsbereich ein. Eine CO-Vergiftung ist lebensbedrohlich und beginnt beginnt oft lediglich mit einfachen Symtomen wie z.B. Kopfschmerzen oder einem leichtem Schwindelgefühl. Apathie oder Halluzinationen sind die nächsten Stufen, die dann schnell zur Bewusstlosigkeit führen.

Das Risiko einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung ist grundsätzlich auch dann erhöht, wenn sich Gasfeuerstätten in der Wohnung befinden. Ob es sich hierbei um Etagenheizungen, Durchlauferhitzer oder einzelne Thermen handelt, ist nicht von Bedeutung – defekte Öfen und verstopfte Schornsteine sind die häufigste Ursache für eine solche Vergiftung. Sobald Gas und Sauerstoff nicht vollständig verbrennen, entsteht das Atemgift Kohlenmonoxid (CO). Dieser toxische Stoff weist eine sehr ähnliche Dichte auf wie Luft und kann vom roten Blutfarbstoff wesentlich besser gebunden werden als Sauerstoff. Auf diese Weise wirkt er sich direkt auf Blut und Zellen aus. Die besondere Gefahr von Kohlenmonoxid beruht auf der Tatsache, dass das Atemgift mit der tödlichen Wirkung vom Menschen nicht wahrgenommen werden kann. Es ist vollkommen geschmacks- und geruchslos, eine spezielle Färbung lässt sich ebenfalls nicht feststellen. Da der Organismus keinerlei Abwehrreaktionen zeigt und die typischen Symptome zahlreiche Ursachen haben können, wird die Kohlenmonoxidvergiftung oftmals erst zu spät entdeckt.

Die Gefahr einer Vergiftung lässt sich mithilfe einfachster Mittel auf ein Minimum reduzieren. So ist zum Beispiel die regelmäßige Überprüfung der gesamten Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger nicht nur gesetzliche Vorschrift, sondern auch dringend anzuraten. Diese sollte wenigstens einmal im Jahr durchgeführt werden. Wer diese Möglichkeit nicht ergreift, geht ein erhebliches Risiko ein. Ergänzend ist auch die Installation spezieller Rauchmelder zu empfehlen. Dieser warnt mit einem lauten Alarmsignal, sobald in dem entsprechenden Raum ein kritischer Grenzwert erreicht wird.

→ Damit Sie nicht in solch eine bedrohliche Lage geraten sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Gefährlicher Abgasrückstau durch verstopfte Schornsteine

Weitere Faktoren, die zu einer Verstopfung des Schornsteins führen

Neben den bereits beschriebenen Ursachen gibt weitere Faktoren, die zu einer Schornsteinverstopfung und damit zu einem Abgasrückstau bis hin zu einem Brand führen können.

So lagern sich während des Betriebes von Feuerstätten regelmäßig Rußpartikel im Inneren des Kaminzuges ab. Wenn dann z.B. noch „falsch geheizt“ und der Schornstein nicht regelmäßig gereinigt und gefegt wird, verringert sich durch die sogenannte Versottung der innere Durchmesser des Kaminzuges, bis letztlich eine Verstopfung vorliegt. Bei der unsachgemäßen Verbrennung von Holz lagert sich typischerweise brennbarer Glanz- oder Hartruß auf den Innenwänden des Schornsteins ab, der dann auch zu einem Brand des Schornsteins führen kann.

Zur Vermeidung eines Abgasrückstaus ist auch die Versorgung mit frischer Verbrennungsluft ein wichtiges Kriterium. Auch bei geschlossenen Türen und Fenstern benötigt die Feuerstelle stets ausreichend Verbrennungsluft. Insbesondere nach erfolgten Sanierungen sollte ein Schornsteinfeger im Rahmen einer erneuten Abgaswegüberprüfung messen, ob eventuell eine separate Verbrennungsluftzufuhr notwendig wird. Gerade bei energiesparenden Häusern sind nahezu „luftdicht“ konstruiert und bedürfen einer gesonderten Zufuhr von Verbrennungsluft.

Bei der Installation von neuen Heizungsanlagen prüfen wir auch, ob die Zugkraft eines Kamins für die Anlage angemessen ist. Gerade bei moderatem Wetter oder bei windigen und stürmischen Wetterlagen könnte die Abgasausleitung aus dem Kamin behindert werden, was zu einem Rückstau von Abgasen führen kann. Mit einer Verlängerung des Rauchabzuges oder dem Einbau von Ventilatoren können wir hier schnell Abhilfe schaffen.

Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen

Informationen zur Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen

Seit dem Frühjahr 2010 gilt die aktuelle Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen und mit ihr spezielle Emissionsgrenzwerte. Diese Grenzwerte werden ab dem Jahr 2015 nochmals verschärft um den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid weiter zu reduzieren. Kachel- und Kaminöfen sowie alle weiteren Kleinfeuerungsanlagen müssen daher durch das Gesetz geregelte Voraussetzungen erfüllen, um zur Staubreduzierung beizutragen.
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um den Schornstein, Kaminöfen, Holzheizungen usw., die von dieser Verordnung betroffen sind.

Ihre vorhandene Kleinfeuerungsanlage oder auch eine Neuanschaffung darf zeitlich unbegrenzt in Betrieb genommen werden, wenn die festgeschriebenen Grenzwerte nicht überschritten werden. Kann Ihre Anlage diese Anforderung nicht erfüllen, unterliegen Kleinfeuerungsanlagen bis 2024 einem Programm zur Sanierung, das entweder ein Nachrüsten vorsieht oder in schwierigen Fällen gar den Tausch gegen eine emissionsärmere Anlage. So genannte Grundöfen, wie z.B. offene Kamine oder Kochherde, aber auch alle Öfen, die vor 1950 in Betrieb genommen wurden, sind von diesem Sanierungsprogramm ausgeschlossen. Gleiches gilt für Öfen, die nur einen einzelnen Raum heizen.

Vorgeschriebene Messintrvalle

Welche Messintervalle sind bei der Heizung vorgeschrieben?

Die notwendigen Messintervalle bei Heizungsanlagen sind durch die Bestimmungen der Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sowie der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) geregelt.

Während Gas- und Ölbefeuerungsanlagen nach der BimSchV nur alle 2-3 Jahre (je nach Art der Anlage) zu kontrollieren sind, ist im Zuge der Bundes-KÜO oftmals eine jährliche Kontrolle der Heizung vorgesehen. ( CO- Messung oder Abgaswegekontrolle) Dabei kommt es auf die genaue Art der Heizungsanlage an. Hierzu beraten wir Sie selbstverständlich gerne.

Betreiber von Gas- und Ölheizungen profitieren durch Kostenentlastungen von der Verordnung, da die Überwachungsintervalle durch den Schornsteinfeger verlängert werden, was so normalerweise zu einer Senkung der Schornsteinfegerkosten führt.
Das Schornsteinfegerhandwerk wird beauftragt, vorgeschriebene Messungen aller Feuerstätten neutral durchzuführen. Diese Messungen können auch von Firmen durchgeführt werden, die einen diesbezüglichen Lehrgang absolviert haben und in die HWK-Rolle eingetragen sind. Die anfallenden Schonsteinfegerkosten sind dabei nicht bundesweit einheitlich geregelt. Die Kehr- und Überprüfungsverordnung legt seit 2010 konkret fest, welche Aufgaben ein Schornsteinfeger hat und wie hoch die Kosten sein dürfen.
Da dies ein recht kompliziertes System ist, können Sie uns gerne zum Thema befragen. Wir geben Ihnen gerne auch Einblick in unsere an diesen Richtlinien orientierten Kosten.

Feuerstättenschau

Informationen zur Feuerstättenschau

Zu den sicherheitsrelevanten Aufgaben eines Schornsteinfegers gehört die Feuerstättenschau. Mit regelmäßigen Kontrollen wird sichergestellt, dass die Feuerstätten, wie zum Beispiel der Kamin oder die Heizungsanlage ordnungsgemäß und sicher funktionieren. Wir achten hierbei insbesondere auch auf die Funktionssicherheit. Es wird u.a. geprüft, ob die Feuerungsanlage brand- und betriebssicher ist und die Anlage mängelfrei ist. Verschleiß an Befeuerungsanlagen stellt mitunter ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Auch die Versorgung mit Verbrennungsluft wird bei der Feuerstättenschau kontrolliert.

Auch die Umgebung der Befeuerungsanlage wird bei der Kontrolle begutachtet. Das ist wichtig, um eventuell nachträglich montierte Bauteile auf ihre Brennbarkeit hin zu prüfen. So kann es vorkommen, dass Wände oder Decken mit Holz verkleidet wurden oder die Türen im Raum der Heizung baulich verändert wurden. Auch der Boden gehört zum Prüfumfang. Wenn dieser rund um die Anlage der Heizung erneuert wurde, muss dieser aus einem nicht-brennbaren Material bestehen. Andernfalls muss der Eigentümer des Gebäudes um die Anlage herum eine entsprechende Unterlage verlegen lassen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.

Durchführung und Kosten

Mit der Liberalisierung können Hauseigentümer seit 2013 auch Kaminfeger außerhalb der bisherigen Bezirke mit einigen Überprüfungen beauftragen. Allerdings müssen die gesetzlichen vorgeschriebenen Überprüfungen weiterhin vom zuständigen Bezirksbevollmächtigten ausgeführt werden (Feuerstättenschau, Abnahmen). Die Arbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben sind weiterhin preislich geregelt und in der Kehrordnung festgeschrieben. Arbeiten, wie z.B. das Kehren, Beratungen, Abgasmessungen können von den Hauseigentümern frei beim Schornsteinfegerbetrieb des Vertrauens beauftragt werden.

Die Kosten für die Überprüfung und Ausstellung des Feuerstättenbescheids sind vom Eigentümer des Gebäudes zu tragen. Die Gebühr kann je nach Anzahl der Feuerstätten zwischen zwölf und 40 Euro betragen.

Bei allen Fragen rund um Preise und Leistungen unseres Schornsteinfegerbetriebes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!