Beim Einbau unserer Pelltech Pelletbrenner müssen Sie keinen teuren Kesseltausch vornehmen
Öl- und Gas-Standardheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut worden sind, dürfen nicht mehr betrieben und müssen ausgetauscht werden. Ab 2015 gilt dies darüber hinaus für Kessel, die älter als 30 Jahre sind. Zunächst sind dann also vor 1985 eingebaute Geräte betroffen.
Die Austauschpflicht gilt jedoch nur für Konstanttemperaturkessel üblicher Größe, nicht aber Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen mit einem besonders hohen Wirkungsgrad. Die Bedienungsanleitung der Heizungsanlage gibt meist Auskunft über den Kesseltyp. Wer unsicher ist, ob er von der Austauschpflicht betroffen ist, kann seinen Schornsteinfeger fragen. (siehe auch)
Wenn Ihr Kessel demnächst das oben angegebene Alter erreicht hat, bedeutet diess, dass Sie ihn zukünftig nicht mehr mit flüssigem Brennstoff (Öl) befeuern dürfen! Eine Befeuerung mit Festbrennstoffen (Holzpellets) ist im Gegensatz dazu möglich. Siehe auch 1.BImSchV aus 2010.
Rüsten Sie jetzt Ihren Kessel mit unseren Pelltech Pelletbrennern um, ohne dabei Ihre ganze Heizungsanlage tauschen zu müssen. Die Umrüstung geht schnell und macht Sie nebenbei unabhängig von Öl- oder Gaslieferungen.